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BSG, 10.04.1985 - 8 RK 22/84 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- BSG, 14.12.1982 - 8 RK 23/81
Sachleistung der Krankenpflege eines Versicherten
Auszug aus BSG, 10.04.1985 - 8 RK 22/84
Dezember 1982 - 8 RK 23/81 5 182 - (SozR 2200.
- BSG, 04.06.1991 - 12 RK 52/90
Beitragsnachberechnung bei Mitgliedschaft in der KVdR
Eine solche Regelung ist geeignet, Leistungsansprüche zu beeinträchtigen, weil vor der Feststellung der Mitgliedschaft Sachleistungen nicht in Anspruch genommen werden können und später nur noch Kostenerstattung in Betracht kommt (so das Urteil des BSG vom 10. April 1985 - 8 RK 22/84 in USK 8515 - zu einer vergleichbaren Regelung im deutsch-griechischen Sozialversicherungsabkommen). - BSG, 21.11.1991 - 3 RK 8/90
Zweckmäßigkeit der Verordnung eines Arzneimittels bei nicht gesicherter …
Nachdem das Landessozialgericht (LSG) - unangegriffen durch Gegenrügen der Beklagten - festgestellt hat, daß die Beklagte, wäre sie von der Versicherten rechtzeitig um Bewilligung der Mittel gebeten worden, dieses Begehren abgelehnt hätte, ist es zu Recht von einer Umwandlung des Sachleistungsanspruchs in einen Kostenerstattungsanspruch ausgegangen (vgl hierzu Urteile des BSG vom 10. April 1985 - 8 RK 22/84 = USK 8515 …und vom 14. Dezember 1982 - SozR aaO). - BSG, 21.11.1991 - 3 RK 17/90
Umwandlung des Sachleistungsanspruchs eines Versicherten der gesetzlichen …
Nach dem Urteil vom 10. April 1985 (- 8 RK 22/84 - = USK 8515) sei eine Leistungsverweigerung auch dann zu Unrecht erfolgt, wenn der Versicherte zwar nicht zuvor versucht habe, die Sachleistung innerhalb des Systems zu erhalten, jedoch von vornherein festgestanden habe, daß ihm die Leistung von seiner Krankenkasse auf Antrag verweigert worden wäre. - BSG, 27.11.1985 - 8 RK 56/84
Anspruch auf Familiensterbegeld - Anspruch auf Mitgliedersterbegeld - Bemessung …
Auch wenn die Rente der Ehefrau des Klägers erst nach deren Tod festgestellt worden ist, so steht aufgrund des Rentenfeststellungsbescheides doch fest, daß bis dahin nicht nur eine Formalversicherung nach § 315 a RVO bestanden hat, sondern daß im Sinne des % 165 Abs. 1 Nr. 3 RVO die Voraussetzungen für den Bezug einer Rente vorgelegen haben, so daß - da auch die übrigen Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt waren - eine Mitgliedschaft nach § 165 Abs. 1 Nr. 3 RVO bestand (vgl Urteil des erkennden Senats vom 10. April 1985 - 8 RK 22/84 -).